Zum 01.07.2021 wurde die Abrechnung parodontologischer Leistungen im BEMA novelliert – maßgeblich ist nun die Durchführung nach der S3-Leitlinie (die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III). Dies führt dazu, dass sich die Behandlungsstrecke vollständig geändert hat und auch einen längeren Zeitraum (in der Regel 2 Jahre) einnimmt.Die meisten Zahnarztpraxen kommen zwischenzeitlich mit der Abrechnung der BEMA-Leistungen gut zu Recht. Herausfordernd sind in vielen Praxen noch die UPT-Leistungen und die Frequenzen der UPT-Strecke. Dies wird vor allen Dingen dann spannend, wenn der Patient seine Termine nicht einhält bzw. kurzfristig absagt.