OriginalarbeitLanguage: GermanZiel der Bearbeitung ist es, zu verdeutlichen, dass bei zweifelhaften Altersangaben die Feststellung des tatsächlichen Alters der / des Beschuldigten für die Einleitung bzw. Fortführung eines Strafverfahrens von enormer Bedeutung ist. Diese Art der Begutachtungen hat auf Grund der zunehmenden Migrationen im letzten Jahrzehnt stark zugenommen und bedarf einer interdisziplinären Zusammenarbeit. Für die Altersschätzungen bei lebenden Personen stehen in heutiger Zeit unter Berücksichtigung der ihnen zugrundeliegenden Prinzipien im wesentlichen drei methodische Gruppen zur Verfügung: morphologische, zahnmorphologische und radiologische Verfahren. Diese Methoden unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, Grenzen und Risiken. Sie beinhalten die Durchführung ärztlicher/zahnärztlicher Eingriffe bzw. Untersuchungen wie z.B. Röntgenaufnahmen, für die in aller Regel keine medizinische Indikation vorliegt.