Die Versorgung von Milchzahntraumata richtet sich nach der Art der Verletzung und nach der Compliance des kleinen Patienten. Maßgeblich sind die Beseitigung von Schmerzen, das Verhindern einer Zahnkeimschädigung und die Versorgung etwaiger Wunden. Die Behandlung sollte zweckmäßig sein und in einem ausgewogenen Nutzen-Risiko-Verhältnis stehen.