Abrechnung und forensische KieferorthopädieSeiten: 77-86, Sprache: DeutschStrzyż, Katarzyna / Fuhrmann, Robert A. W.Nadelstichverletzungen können zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten für Praxisinhaber führen. Gleichzeitig können derartige Arbeitsunfälle beim Verletzten langfristige gesundheitliche, arbeitsrechtliche und wirtschaftlich existenzbedrohende Situationen verursachen. Aus diesen Gründen sollten alle Arten von Stichverletzungen ernst genommen, schriftlich dokumentiert und beim Arbeitgeber gemeldet werden. Um das Verletzungsrisiko und eine anschließende Infektion zu reduzieren, sind die Basishygiene (insbesondere die Händedesinfektion), persönliche Schutzmaßnahmen, standardisierte Arbeitsabläufe und regelmäßige Schulungen zum Arbeitsschutz von größter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist jeder kieferorthopädischen Praxis anzuraten ein entsprechendes Melde- und Dokumentationsverfahren im Rahmen der Praxisorganisation einzurichten. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Praxisinhabers, dass für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Hierzu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von vollständigen Verbandskästen. Weiterhin muss das Personal mündlich und schriftlich über die der jeweiligen Tätigkeit angemessenen Arbeitsschutzvorrichtungen und die festgelegten Vorgehensweisen bei Unfällen unterrichtet werden. In Anbetracht dieser Umstände sollte in kieferorthopädischen Praxen ein Bewusstsein entstehen, dass die Verantwortung zur Regelung von Arbeitsunfällen und die dadurch entstehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen beim Praxisinhaber liegen.
Schlagwörter: Nadelstichverletzung, Stichverletzung, Dokumentation und Meldung von Stichverletzungen, Infektionsübertragung, Ursachen von Stichverletzungen, Standardhygiene, Händedesinfektion, Vorbeugung von Stichverletzungen, Vorbeugung einer Infektion, Verbandskasten