Seiten: 455-459, Sprache: DeutschHolzgreve, Brigitte / Lambrecht, J. ThomasDie Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern ein variierter normaler physiologischer Status mit Risiken. Zahnärztin und Zahnarzt wie auch Ärztin und Arzt haben die Pflicht und das Recht, auf allgemeine Gesundheitsrisiken wie Alkohol, Nikotin und Übergewicht hinzuweisen. Gleichzeitig erfordert die psychische und physische Führung bei der zahnärztlichen Behandlung spezielle Rücksichtnahme: Eine - eventuell erforderliche - Prämedikation bei ängstlichen Patientinnen muss in jedem Fall mit der behandelnden Gynäkologin/dem Gynäkologen abgesprochen werden: Tranquillanzien, Anxiolytika und weitere Psychopharmaka sind zum großen Teil plazentagängig, können beim Embryo (1. Trimenon, Abb. 1) bzw. Föten Wirkungen erzeugen und sind in Einzelfällen fraglich teratogen.
Als Faustregel gilt, dass das 2. Trimenon (Abb. 2) die günstigste Phase für eine zahnärztliche Behandlung darstellt, während im ersten Trimenon nur unaufschiebbare Eingriffe vorgenommen werden sollen. Im 3. Trimenon ist zur Vermeidung des Vena-cava-Kompressionssyndroms eine kurzfristige Linksseitenlage in der Horizontalen (Abb. 3) angezeigt, ansonsten die aufrechte Sitzposition.