Seiten: 93-95, Sprache: DeutschCzerny, CarstenIm letzten Artikel haben wir kennengelernt, welche Voraussetzungen die Praxis erfüllen sollte bzw. welche Geräte-Komponenten beschafft werden müssen und wo man diese bekommt. Weiterhin wurde gezeigt, wo man die benötigte Berechtigung der Praxis zur Teilnahme am Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) beantragt bzw. wie man an die sog. SMC-B-Karte kommt. Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass die Installation der Komponenten von Fachleuten vorgenommen werden sollte, die auch die notwendige Qualifikation dafür aufweisen. Zuletzt wurde nochmal daraufhin verwiesen, dass eine Nichtteilnahme keine Option für eine Vertragszahnarztpraxis darstellt, da die Verweigerung eine Obliegenheitsverletzung des Vertragszahnarztes darstellen würde - mit allen Sanktionen und Konsequenzen.