Seiten: 89-92, Sprache: DeutschSchreiber, AngelikaAbgesehen von Zuschlägen im Bereich der Besuche und Visiten kennt der BEMA nur den Zuschlag 03 für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen. Dieser Zuschlag ist ansatzfähig, wenn dringend notwendige Behandlungen außerhalb der Sprechstunde, jedoch innerhalb der eigenen Praxisräume erbracht werden. Die BEMA-Nr. 03 kann einmal je Sitzung abgerechnet werden.