Seiten: 333-336, Sprache: DeutschMüller, JudithModerne Behandlungsmethoden in der Endodontie versprechen eine höhere Erfolgsrate zum Erhalt des Zahns. Damit eine endodontische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann, müssen die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen eingehalten werden. Primär gilt im vertragszahnärztlichen Bereich das Wirtschaftlichkeitsgebot, das heißt, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zudem ist in den BEMA-Richtlinien B III 9 und 9.1 klar geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.