Seiten: 81-84, Sprache: DeutschViele Menschen wissen nicht von ihren Infektionserkrankungen oder teilen sie zum Beispiel aufgrund negativer Erfahrungen den behandelnden Zahnärztinnen und -ärzten bzw. dem Praxisteam nicht mit. Eine Mitteilungspflicht gibt es nicht. Alle Patientinnen und Patienten sind daher so zu behandeln, als ob sie infektiös wären. Im Hygieneplan Ihrer Praxis müssen deshalb Regelungen getroffen werden, um Beschäftigte und Behandelte gleichermaßen vor Infektionen zu schützen.