Seiten: 147-151, Sprache: DeutschMaurer, ChristaPatienten haben nicht nur Bedürfnisse, Wünsche und Ansprüche, sondern vor allen Dingen auch Rechte. Bereits 2013 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, kurz Patientenrechtegesetz, in Kraft. Darin verankert ist die Verpflichtung des Zahnarztes, dem Patienten zu Beginn der Behandlung sämtliche wesentliche Umstände der Behandlung verständlich zu erklären. Außerdem muss der Patient vor der Behandlung in Textform über evtl. zusätzliche Kosten aufgeklärt werden. Diese Informations- und Aufklärungspflichten bestehen bei sämtlichen medizinischen Maßnahmen, egal, ob es sich um Regel- oder Zusatzleistungen handelt. Die Aufklärungspflicht beinhaltet Art, Umfang und Durchführung der Behandlung, sowie die zu erwartenden Folgen und Risiken, aber auch Informationen über Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Darüber hinaus gilt, dass die Aufklärung mündlich, persönlich und rechtzeitig vor dem Eingriff zu erfolgen hat. Soweit die Theorie. Regelmäßig befasst sich Stiftung Warentest mit Zahnärzten und nimmt Beratungsund Prophylaxeleistungen unter die Lupe. In beiden Punkten haben Zahnarztpraxen nur mäßig überzeugt.