PraxismanagementSeiten: 307-310, Sprache: DeutschLocke, Jörg/Becher, JanDurch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das ursprünglich pauschale Werbeverbot für Ärzte und Zahnärzte auf ein Verbot berufswidriger Werbung reduziert worden. Sachlich zutreffende und dem Patienten verständliche Informationswerbung des niedergelassenen Zahnarztes ist stets als zulässig einzustufen, auch im Internet. Die so genannte Sympathiewerbung ist ebenfalls erlaubt. Regelungen der Berufsordnung sind entsprechend auszulegen. Diese Regelungen gelten überhaupt nicht für Zahnkliniken. Die Autoren fassen die neueste Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichtes, praxisnah zusammen und zeigen den Rahmen auf, in dem zukünftig geworben werden kann.
Schlagwörter: Werbeverbot, Anpreisung, sachgerechte Information, berufswidrige Werbung, Internet