PraxismanagementSeiten: 443, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoEin Zahnarzt kann für seine Angestellten kein Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt verlangen, wenn die Patienten durch die Gesundheitsreform ausbleiben. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht (Az: L 8 Al 332/94).
Schlagwörter: Rechtsfragen, Arbeitsausfall, Gesundheitsreform, Kurzarbeitergeld