Kommt es zu einer akzidentellen Exposition der Pulpa im Rahmen eines dentalen Traumas oder bei der Kariesexkavation, sind vitalerhaltende Maßnahmen erforderlich. Goldstandard für diese Behandlung sind die hydraulischen Kalziumsilikatzemente (HKSZ). Ihre relativ lange Abbindezeit erscheint jedoch von Nachteil, weshalb von etlichen Herstellern licht- oder dualhärtende Überkappungsmaterialien, genauer gesagt fließfähige Komposite mit Zusatz von Portlandzement-, Kalziumsilikat- oder MTA-Pulver angeboten werden. Diese Produkte werden als biokompatibel und bioaktiv beworben. Wirft man jedoch einen Blick in die zu dieser Materialklasse vorhandene Literatur, ist das Gegenteil festzustellen. Nicht nur haben die lichthärtenden Überkappungsmaterialien signifikant schlechtere Materialeigenschaften als die HKSZ, es lassen sich mitunter ausgeprägte zytotoxische Wirkungen dieser Materialien nachweisen. In klinischen Studien schneiden diese Materialien ebenfalls signifikant schlechter ab als HKSZ. Über Kompositmaterialien ist hinreichend bekannt, dass sie schädliche Monomere enthalten und zytotoxische Wirkungen haben. Aufgrund der vielfältigen, wissenschaftlich belegten Nachteile fließfähiger, licht- oder dualhärtender Komposite mit Zusatz von Portlandzement-, Kalziumsilikat- oder MTA-Pulver kann trotz ihrer verkürzten Aushärtungszeit keine Empfehlung hinsichtlich ihrer Eignung als Überkappungsmaterialien für die Pulpa ausgesprochen werden. In der Zahnmedizin gibt es grundsätzlich keine Indikation für die Verwendung licht- oder dualhärtender Materialien, die Kalziumsilikat enthalten.
Schlagwörter: Kalziumsilikatzemente, lichthärtende Überkappungsmaterialien, Pulpa, Überkappung, Vitalerhaltung