Auf Basis europäischer Richtlinien wurde in Deutschland zwischen 2017 und 2018 die Strahlenschutzgesetzgebung grundlegend novelliert. Ein für die Zahnmedizin relevanter Aspekt dieses Vorgangs ist die Einführung eines Aufsichtsprogramms, welches darauf abzielt, die radiologische Diagnostik mit Blick auf den Strahlenschutz zu evaluieren und bei Bedarf zu optimieren. Im Klartext: Ab 2023 finden Begehungen zahnärztlicher Praxen durch die zuständigen Behörden statt, deren Mitarbeiter den Staub aus den Aktenordnern klopfen werden. Dieser Artikel bereitet den Leser mental und physisch auf dieses Großereignis vor.
Manuskripteingang: 13.02.2023, Manuskriptannahme: 16.02.2023
Schlagwörter: Begehung, Strahlenschutz, Röntgen, Volumentomografie, Aufsichtsprogramm