OriginalarbeitSprache: DeutschIn der vorliegenden Studie wurden 216 Mängelgutachten statistisch ausgewertet. Die Gutachten stellte die Abteilung für Honorarrückforderungen durch Ersatzkassen der KZV Niedersachsen zur Verfügung. Die auf Mängelansprüche durch Patienten basierenden Rückforderungen erstrecken sich auf die Jahre 1991 bis 2000. Der kombiniert herausnehmbare-festsitzende Zahnersatz stellte mit 38 % den größten Anteil des bemängelten Zahnersatzes. Es folgten der festsitzende Zahnersatz mit 31 %, die Totalprothese mit 24 % und die gegossene Klammerprothese mit 7 %. Auffallend häufig machten Frauen (80 % der Patienten) Mängelansprüche geltend. Bei 210 der 216 Patienten fanden sich Kombinationen mehrerer Mängel. Die durch die Gutachter aufgezeigten Mängel waren so schwerwiegend, dass die Gutachter eine Neuanfertigung des Zahnersatzes in 187 Fällen für erforderlich hielten.