PraxismanagementSprache: DeutschWill, Christoph/Heinzelmann, Wilhelm/Pawlak, UlrichDie zahnärztliche Implantologie ist seit langem wissenschaftlich anerkannt und in der Praxis ein gut eingeführtes chirurgisch-prothetisches Standardverfahren. Gemäß der berufsrechtlichen Verpflichtung zur Fortbildung sollte neben den hergebrachten prothetischen Methoden zumindest das theoretische Wissen um diese Therapiemöglichkeit und ihr gesamtes Umfeld wie Indikation, Kontraindikation, unterschiedliche Systeme und die Erfolgsaussichten sowie die Anforderungen an den speziellen Zahnersatz zahnärztliches Allgemeingut sein. Ebenso besteht eine uneingeschränkte Verpflichtung, Patienten über die jeweiligen alternativen, wissenschaftlich anerkannten und minder-, gleich- oder höherwertigen Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären. Verstöße gegen diese Verpflichtungen, auch als Behandlungsfehler im Sinne einer Unterlassung, begründen je nach Sachlage im Einzelfall möglicherweise eine weit reichende ärztliche Haftung.
Schlagwörter: Aufklärung, Arzthaftung, Fortbildungsverpflichtung, Implantologie, implantologische Alternative