PraxismanagementSeiten: 729, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.In aller Regel benutzt der Zahnarzt seinen Pkw beruflich und privat. Da das Finanzamt nur den beruflich veranlaßten Teil der Aufwendungen für den Pkw als Betriebsausgaben anerkennt, ist eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen entsprechend der Nutzungsverhältnisse erforderlich (Abschn. R und H 118 EStR).
Schlagwörter: Steuerrecht, Pkw-Aufwendung, Listenpreismethode