PraxismanagementSeiten: 297, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoNiedergelassene Zahnärzte können unter bestimmten Voraussetzungen approbierte Kollegen in ihrer Praxis als Assistenten beschäftigen. Hierbei sind folgende Beschäftigungsarten zu unterscheiden: - Vorbereitungsassistent gemäß Paragraph 3 Abs. 3 ZO-Z, - angestellter Zahnarzt gemäß Paragraph 32 b ZO-Z, - Weiterbildungsassistent gemäß Weiterbildungsordnung und - Entlastungsassistent gernäf3 Paragraph 32 ZO-Z.
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