VerschiedenesSeiten: 1487, Sprache: DeutschTiemann, S.Das SGB V weist der KZV ambivalente Aufgabenkreise zu: Einerseits ist sie zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, auf der anderen Seite hat sie die Ordnungsmäßigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Disziplinarverfahren