Pages 47, Language: GermanJessie, JenniferDas Bundessozialgericht hat am 12.02.2020 (Az. B 6 KA 1/19) entschieden, dass in einem MVZ mehr als ein Vorbereitungsassistent angestellt werden darf, wenn das MVZ auch mehr als einen Versorgungsauftrag erfüllt. Die Auswahlmöglichkeit der Stellensuche für ZahnärztInnen in Ausbildung wurde damit bundesweit gestärkt.