Organisation / KommunikationPages 1387, Language: GermanBraun, G.Zahnärztliche Materialien für das gewerbliche zahntechnische Labor können mikrobiell kontaminiert sein. Über (Mikro-) Verletzungen im Hand- und Fingerbereich kann sich das Laborpersonal infizieren. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik hat den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift VBG 103 "Gesundheitsdienst" auf die gewerblichen zahntechnischen Laboratorien erweitert, ohne zu prüfen, ob 1. tatsächlich kontaminiertes Material aus Zahnarztpraxen kommt,und 2. überhaupt eine Prävalenz von Infektionskrankheiten bei gewerblichen Zahntechnikern vorliegt. Eine wissenschaftliche Studie ist erforderlich, um gesicherte Erkenntnisse über die notwendigen Maßnamen für einen wirksamen, vorbeugenden Gesundheitsschutz zu erlangen.
Keywords: Infektionsgefahr, Transmissionswege, Prävalenz von Infektionskrankheiten, Verursacherprinzip, Unfallverhütungsvorschrift (VGB 103)