Pages 59-61, Language: GermanZach, Michael
Während sich das System der gesetzlichen Krankenversicherungen noch weitgehend verschlossen zeigt gegenüber der Abrechnung digitaler Behandlungsleistungen, da entsprechende Leistungsgegenden in den vertragszahnärztlichen Bestimmungen nicht vorgesehenen sind, wurden mit der GOZ-Reform zum 01.02.2012 die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zumindest in Teilen geöffnet. Zwar haben digitalbasierte KfO-Behandlungsansätze als solche keine Regelung erfahren, insbesondere auch nicht die sogenannte Alignerbehandlung, die als maßgeblicher Schrittmacher digitaler Entwicklungen in der Kieferorthopädie angesehen werden darf.