Seiten: 642-645, Sprache: DeutschGraack, Susanne50 JAHRE TEAM JOURNAL - Rückblick Berufsbild ZFADer Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten hat Tradition und interessante Zukunftsperspektiven. Ein kleiner Exkurs in die Geschichte möge dies verdeutlichen.
PraxistippSeiten: 652-655, Sprache: DeutschJurkat, Klaus-PeterDer Endo-VisusDer Autor ist seit über 25 Jahren in eigener Praxis tätig. Vor 8 Jahren entwickelte er mit seiner Firma dentaZOOM das erste monokulare Dentalmikroskop weltweit. Seit dieser Zeit leitete er zahlreiche Fortbildungen und Workshops zum Thema Optik in der Zahnmedizin, die unter anderem auch das Thema Fragmententfernung aus dem Wurzelkanal aufgreifen. Als Berater nahm er an vielen Dentalmessen teil. Dadurch ergaben sich hunderte Gespräche mit Kollegen zum Thema Lupenbrillen und Dentalmikroskope. Diese Eindrücke spiegeln sich auch im vorliegenden Artikel wider: Welche Hoffnungen sind mit Vergrößerungshilfen verknüpft, welche Hoffnungen können erfüllt werden?
PRAXISORGANISATIONSeiten: 656-661, Sprache: DeutschDavid, SybilleWer sich entschließt, Auszubildende zur ZFA einzustellen, sollte sich vorher einen Masterplan für den gesamten Verlauf der Ausbildung erstellen. Ausbildung geht nicht mal eben so nebenbei, die Praxis muss dafür Ressourcen und Personal zur Verfügung stellen. Je intensiver Ihre neue Azubi begleitet wird, um so schneller wird sie eigene Bereiche übernehmen und Spaß an der Ausbildung haben. Aber auch die erfahrenen Kollegen/-innen der Praxis sind Teil des Masterplanes. Wer ist zuständig für Fragen und Anliegen der Azubi, wer fördert, fordert und gibt konstruktives Feedback? Welche Fähigkeiten muss die Azubi-Mentorin haben? Wer ist ihr Ansprechpartner, wenn es mit dem Azubi Unstimmigkeiten geben sollte? Was darf die Azubi ab wann und wie tun? Auch die Umgangs- und Teamkultur sollte geregelt sein. Denn immer noch sind manche der Meinung „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ und behandeln Auszubildende entsprechend. Umgekehrt braucht auch manche Auszubildende noch Nachhilfe in Benimmfragen und Umgangsformen.
PRAXISORGANISATIONSeiten: 662-664, Sprache: DeutschCramer-Scharnagl, DoortjeEinen Besuch beim Zahnarzt verbinden viele Patienten in erster Linie mit Unangenehmem. Gerade deswegen ist es wichtig, dass Sie als ZFA den Termin so angenehm wie möglich machen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an anderen „Servicekräften“ wie dem Raumausstatter oder der Kosmetikerin: Zeigen Sie Wertschätzung, achten Sie auf perfekte Umgangsformen, lächeln Sie und hören Sie zu. Kein Patient möchte mit einer Nullachtfünfzehn-Behandlung abgespeist werden. Ohne diese Basis werden die besten Serviceangebote nicht die gewünschte Wirkung erzielen.
ABRECHNUNGSeiten: 668-673, Sprache: DeutschMöhrke, HelenPrivate Leistungen für Kassenpatienten sind aus der modernen Endodontie nicht mehr wegzudenken, denn eine Behandlung nur nach Kassenrichtlinien bietet in der Regel einfach zu wenige Möglichkeiten, Zähne wirklich langfristig zu erhalten. Da stellt sich dann die Frage nach der Abrechnung: Was kann ich zusätzlich zur Kassenleistung anbieten? Ich möchte mit Ihnen im folgenden Artikel die Grundlagen für private Möglichkeiten der Abrechnung im Bereich Endodontie näher beleuchten, Leistungen auflisten, die in frage kommen, und die Vereinbarung dieser Leistungen mit Ihren Kassenpatienten auf sichere Füße stellen.
RECHTSFRAGENSeiten: 689-690, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoBefindet sich ein/e Arbeitnehmer/-in noch in der sechsmonatigen Wartezeit und/oder arbeitet sie in einer Praxis mit maximal zehn Arbeitnehmer/-innen, fällt sie nicht unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Daher ist die Chance, sich gegen ordentliche Kündigungen erfolgreich zu wehren, beschränkt. Dann bleibt nur die Möglichkeit, auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Sitten- oder Treuwidrigkeit zu pochen. Fraglich ist, ob eine Kündigung auch nachträglich treuwidrig werden kann, wenn die Arbeitgeber/- in vor Gericht falsche Aussagen macht, um ihre Kündigung zu rechtfertigen. Mit dieser Rechtsfrage hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.12.2019 (Az. 2 AZR 107/19) zu beschäftigen.