Quintessenz Zahnmedizin, 9/2023
AlterszahnmedizinSeiten: 706-712, Sprache: DeutschHillebrecht, Anna-Lena / Ludwig, Elmar / Barbe, GretaEinzelinterviews mit PflegefachpersonenZwischen September 2021 und Juni 2022 wurde der neue Expertenstandard des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ modellhaft an 25 Einrichtungen unterschiedlicher Pflegesettings – u. a. stationäre bzw. ambulante Langzeitpflege, verschiedene stationäre Fachrichtungen in Krankenhäusern – implementiert. In diesem Artikel kommen Pflegeexpert/-innen zu Wort. Sie wurden zu ihren Erwartungen, Erfahrungen und Wünschen an die Zahnärzteschaft bei der Umsetzung des neuen Expertenstandards interviewt.
Manuskripteingang: 13.05.2023, Manuskriptannahme: 24.06.2023
Schlagwörter: Expertenstandard, Mundpflege, Personen mit Pflegebedarf, Mundgesundheit, Implementierung
Quintessenz Zahnmedizin, 9/2023
AlterszahnmedizinSeiten: 714-723, Sprache: DeutschLudwig, ElmarIn den letzten 10 Jahren wurden für pflegebedürftige Menschen viele neue zahnärztliche Leistungspositionen geschaffen und seit diesem Jahr ist der Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege final veröffentlicht. Aber wie lassen sich all die neuen Ideen in der Praxis umsetzen? Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den zahnärztlichen Leistungen, die wichtigsten Empfehlungen des Expertenstandards werden zusammengefasst und die neue Informations-, Beratungs- und Schulungsplattform mund-pflege.net im Internet wird vorgestellt.
Manuskripteingang: 06.06.2023, Manuskriptannahme: 24.06.2023
Schlagwörter: Prävention, Mundhygiene, Mundpflege, Pflegemittel, Pflegemaßnahmen
Parodontologie, 4/2023
Seiten: 387-399, Sprache: DeutschBarbe, Greta / Derman, Sonja H. M. / Ludwig, ElmarPrävention und TherapieMenschen altern mit immer mehr eigenen Zähnen und damit einhergehend komplexen Versorgungen. Mit zunehmendem Alter eintretende funktionelle Einschränkungen, chronische Erkrankungen und Pflegebedarf sind zudem Risikofaktoren für nachlassende Qualität und Quantität der Mundhygiene. Dokumentiert ist die hohe Prävalenz von moderater und schwerer Parodontitis. Verschärft wird die Situation durch eine im höheren Lebensalter und mit chronischer Erkrankung auftretende Reduktion zahnärztlicher Anbindung und Betreuung. Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen sowie verfügbare Konzepte, um Parodontopathien auch bei Pflegebedarf zu therapieren, werden in diesem Artikel diskutiert.
Manuskripteingang: 21.06.2023, Annahme: 18.09.2023
Schlagwörter: Gebrechlichkeit, Multimorbidität, Parodontopathien, Mundhygiene, orale Transition
Qdent, 3/2020
FokusSeiten: 24-28, Sprache: DeutschLudwig, Elmar / Ladetzki, KristinDr. Elmar Ludwig im InterviewSenioren-Zahnmedizin, 3/2020
Seiten: 139-141, Sprache: DeutschLudwig, Elmar / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Jäger, Dominic / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Haffner, Cornelius / Noack, Michael / Waterkotte, Ramona / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, MichaelDie Ärzte sammeln bereits seit dem Jahr 2017 Erfahrungen mit der Telemedizin. Die Coronapandemie hat in den letzten Monaten auf diesem Gebiet weitere Entwicklungen befördert. Am 01. Oktober 2020 wurde nun auch für die Zahnärzte nachgezogen. Die DGAZ war am Entwicklungsverfahren nicht beteiligt. Telemedizinische Leistungen sollen nun auch uns ermöglichen uns, ohne direkten Kontakt in der Praxis, der Häuslichkeit oder der Pflegeeinrichtung „ein Bild“ vom Patienten machen zu können. Doch was geht und was geht erst einmal nicht? Hier eine erste Bestandsaufnahme.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Seiten: 143-145, Sprache: DeutschHaffner, Cornelius / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Jäger, Dominic / Ludwig, Elmar / Noack, Michael / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, MichaelGefährdet die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Erfolg der aufsuchenden Betreuung? Auch wenn den einen oder anderen Vertragszahnarzt gerne das Gefühl beschleicht: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist keine Erfindung der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Umgesetzt werden vielmehr Regelungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V), die darauf abzielen, den gesetzlichen Krankenkassen überflüssige Kosten zu ersparen und die solidarische Finanzierung nicht über Gebühr zu belasten. Vertragszahnärzte sind aufgefordert, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (§ 12 SGB V). Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei gilt, dass Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, Versicherte auch nicht beanspruchen können, die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen dürfen.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Seiten: 147-152, Sprache: DeutschLudwig, ElmarKooperationsverträge verbessern die Mundgesundheit von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf, jedoch gibt es Implementationsbarrieren. Der nachfolgende Artikel beschreibt ein Praxismodell, das erfolgreich die meisten dieser Barrieren überwindet. Dazu wurden Daten der Jahre 2014 bis 2019 analysiert.Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Seiten: 168, Sprache: DeutschLudwig, ElmarSenioren-Zahnmedizin, 2/2020
Seiten: 89-94, Sprache: DeutschLudwig, ElmarAlte Position neu kommentiert!In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden für die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Unterstützungsbedarf seit 2013 immer wieder neue Leistungs- und Gebührenpositionen eingeführt – zuletzt im Juli 2018 unter anderem der Mundgesundheitsstatus, der Plan und die Aufklärung. Aber wie sieht es bei der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte aus – bleibt hier alles beim Alten?
Senioren-Zahnmedizin, 2/2019
Seiten: 87-98, Sprache: DeutschLudwig, ElmarKrankentransport-Richtlinie, § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGBVDie Verordnung von Beförderungsleistungen ist in der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie)" geregelt. Seit dem 05.05.2016 ist die Krankentransport-Richtlinie nicht mehr nur für den vertragsärztlichen, sondern auch für den vertragszahnärztlichen Bereich einheitlich und verbindlich geregelt. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Fälle geschaffen. Mit Wirkung vom 01.04.2019 wurde das Formular "Muster 4" überarbeitet. Dieser Leitfaden wurde in Kooperation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet und dient als praktische Orientierungshilfe für die Umsetzung der Verordnung von Beförderungsleistungen.