Seiten: 67-76, Sprache: DeutschOttmann-Kolbe, SusanneWas ist wichtig für ZahnärzteAm 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz (das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) in Kraft getreten. Das bisherige Richterrecht zum ärztlichen Behandlungsvertrag war die Grundlage zu den Bestimmungen im Patientenrechtegesetz. Eingeführt wurde in das BGB der "Untertitel 2 Behandlungsvertrag". In acht zusätzlichen Paragrafen werden hier die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrags sowohl auf Patientenseite als auch auf Arztseite zusammengefasst.
Schlagwörter: Patientenrechtegesetz, Behandlungsvertrag, Arzthaftungsrecht, Aufklärung, Dokumentation