Seiten: 409-413, Sprache: DeutschElsäßer, GuidoDie Vereinten Nationen verabschiedeten 2006 eine Behindertenrechtskonvention. Das ist eine Aufstellung von Forderungen an die Mitgliedsstaaten, die die unterzeichnenden Staaten gegenüber Menschen mit Behinderungen erfüllen sollen. In dieser UN-Behindertenrechtskonvention wurde der Behindertenbegriff erweitert. Heute betrachtet man nicht nur die körperlichen, seelischen und/oder geistigen Beeinträchtigungen eines Menschen, sondern auch Barrieren, die die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erschweren oder gar verhindern. Beachtete man bisher lediglich die individuellen Defizite von Menschen mit Behinderung, werden heute auch die Faktoren mit einbezogen, die Menschen mit Behinderung an ihrer Selbstverwirklichung behindern. Vereinfacht formuliert: Eine Person mit Behinderung ist nicht nur behindert, sondern wird auch behindert.