Röntgenologie und FotografieSprache: DeutschSeemann, RainerDie neue Röntgenverordnung sieht voraussichtlich alle 5 Jahre eine obligatorische Auffrischung des für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkundenachweises vor. Um diese "Pflichtfortbildung" in standardisierter, qualitätsgesicherter Form im Sinne des Strahlenschutzes flächendeckend anbieten zu können, sollte das Potenzial der so genannten Neuen Medien genutzt werden.
Schlagwörter: Neue Röntgenverordnung, Fortbildung, neue Medien, interaktives Fernsehen (iTV)