PraxismanagementSeiten: 747, Sprache: DeutschLöhl, W.Auch heute noch weisen private Krankenversicherungen ihre Versicherten darauf hin, daß der Zahnarzt Anspruch auf Auslagen für zahntechnische Leistungen nur in Höhe der im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß § 88 SGB V vereinbarten bzw. festgesetzten Höchstpreise für zahntechnische Leistungen hat, bzw. schränken ihre Erstattung auf diese Preise ein. Es ist deshalb wichtig, sich mit diesem Thema noch einmal auseinanderzusetzen.
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