Auch wenn die IT-Sicherheitsrichtlinie im Grunde „nur“ eine Konkretisierung von bereits existierenden Vorgaben wie z. B. vornehmlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorsieht, bedarf es doch eines gewissen Aufwands, einerseits die einzelnen Anforderungen individuell in der Praxis zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen und andererseits auch die Dokumentation Ihres Datenschutzmanagementsystems entsprechend der IT-Sicherheitsrichtlinie zu erweitern. Dieser Beitrag soll Sie dabei unterstützen, kompakt einen Überblick über die neuen Anforderungen gemäß den Gegebenheiten Ihrer Praxis zu erhalten. Zugleich werden Tipps und Hinweise für die Umsetzung an die Hand gegeben.
Manuskripteingang: 06.10.2021, Annahme: 13.12.2021
Schlagwörter: IT-Sicherheitsrichtlinie, Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)