Zur Aufklärung vor einer Revision muss dem Patienten unbedingt verdeutlicht werden, dass die Ziele der Behandlung der dauerhafte Zahnerhalt und ein möglichst keimfreier, bakteriendichter Verschluss des Wurzelkanalsystems sind. Zeitgleich muss der Patient unmissverständlich darüber informiert werden, dass das Risiko der Revision eben der Verlust des Zahns ist. Dem Patienten muss nach der Aufklärung klar sein, dass es sich bei der Revision um einen Versuch des Zahnerhalts handelt.
Manuskripteingang: 03.03.2025, Manuskriptannahme: 13.03.2025
Keywords: Aufklärung, Einwilligung, Revision, Zahnerhalt, Zahnverlust