VerschiedenesPáginas 631, Idioma: AlemánTiemann, S.Der BGH hat seine Rechtsprechung, daß die Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle die ärztliche Schweigepflicht verletzt und deshalb nichtig ist, erweitert.
Palabras clave: Rechtsfragen, Abtretung einer Honorarforderung, gewerbliche Verrechnungsstelle