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Die häusliche Mundhygiene betrifft alle Menschen und ist für die Mundgesundheit notwendig. Heutzutage kann sich jeder auf zahlreichen Wegen über verschiedenste Techniken der Mundpflege informieren und aus einem riesigen Sortiment an Mundhygieneartikeln wählen. Dennoch zeigen etwa zwei Drittel der Erwachsenen und Senioren ein in Bezug auf Häufigkeit, Zeitpunkt und Dauer nicht ausreichendes Zahnputzmuster. Möglicherweise können hier konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Mundhygieneverhaltens führen.Im Jahr 2018 erarbeiteten die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Zusammenarbeit mit der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.) und anderen Fachgesellschaften strukturierte Stellungnahmen zur Verbesserung des häuslichen Biofilmmanagements im Hinblick auf Vorbeugung und Behandlung der Gingivitis. Nach aufwendiger systematischer Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Daten formulierte man Empfehlungen, die in zwei Leitlinien mit dem höchsten Evidenzgrad (S3-Leitlinie) veröffentlicht wurden. Dieser Artikel fasst die aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien zusammen und liefert praktische Empfehlungen zum häuslichen Biofilmmanagement.
Viele Patienten erhalten heutzutage ihre eigenen Zähne bis ins hohe Alter. Aufgrund von Knochenabbau liegen bei den Zähnen vieler älterer Patienten die Wurzeloberflächen frei. Unterschiedliche Faktoren führen dazu, dass diese Flächen ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Wurzelkaries aufweisen. Somit ist Wurzelkaries eine relevante Erkrankung gerade bei alten und hochaltrigen Patienten; Vorbeugung und Behandlung von Wurzelkaries nehmen daher in der täglichen Praxis einen immer höheren Stellenwert ein. Durch eine Reihe von Präventionsmaßnahmen kann das Risiko der Entstehung von Wurzelkaries verringert werden. Einige dieser Maßnahmen werden aber nicht nur für die Vorbeugung von Wurzelkaries eingesetzt, sondern kommen auch zur Therapie bestehender Wurzelkariesläsionen zum Einsatz. Für Parodontitispatienten sollten neben der kontinuierlichen parodontalen Behandlung auch die Prävention neuer und das Management vorhandener Wurzelkariesläsionen Bestandteil einer systematisch angelegten, lebenslangen zahnerhaltenden Unterstützungstherapie sein.
Fragen und Antworten zur Impfpflicht in der Zahnarztpraxis
Am 12. Dezember 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Alle in einer Zahnarztpraxis tätigen Personen müssen bis zum 15. März 2022 entweder einen entsprechenden Immunitätsnachweis gegen Covid-19 oder aber ein ärztliches Attest darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, vorlegen.Neueinstellungen sind ab dem 16. März 2022 nicht möglich, wenn die neu zu beschäftigende Person keinen entsprechenden Nachweis vorlegt. Die Regelung in § 20a IfSG gilt bis zum einschließlich 31. Dezember 2022. Viele Fragen zu diesem Themenkomplex sind derzeit im Fluss. Die Bundeszahnärztekammer wird deshalb zu diesem Zwecke ihre Informationen laufend aktualisieren.
Am 1. Juli 2021 trat die neue PAR-Richtlinie in Kraft. Unter Orientierung an Ausprägungs- und Schweregrad der parodontalen Erkrankung beinhaltet diese neue Richtlinie entsprechende Behandlungs- und Vergütungsmaßnahmen. Für die Patienten ein absolutes Highlight, da Maßnahmen der Reevaluation sowie der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Einzug in die GKV gefunden haben.
Fast 6 Monate neue PAR – und immer noch neue Erkenntnisse – Teil 23
Häufig sind im tagtäglichen Erleben einer Zahnarztpraxis viele selbstverständliche Tätigkeiten mit Tücken bei der Abrechnung versehen. An dieser Stelle wird die lose Reihe von Fragen und Antworten aus dem Alltag einer KZV-Hotline mit Beispielen von ankommenden Fragen fortgesetzt. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass es neben der hier vorgestellten hessischen Meinung abweichende Auskünfte in anderen KZV-Bereichen geben könnte.
Was sind die Herausforderungen der modernen Implantatpflege? Wo sollte die Prophylaxe ansetzen und wie kann das Praxispersonal besser in den Prozess eingebunden werden? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Interview mit Christin Damann, Dentalhygienikerin und Chefredakteurin Team Journal, und Prof. Knut A. Grötz, Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) e. V.
Weil eine Angestellte an drei von vier aufeinanderfolgenden Tagen teils viel zu spät zur Arbeit erschien, wurde ihr gekündigt. Wenn der Arbeitnehmerin zudem das Unrechtsbewusstsein fehlt, so bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 31. August 2021 (AZ 1 Sa 70 öD/21).