EditorialPages 371, Language: GermanFath, SusanneKOMPETENZ PLUSPages 374-380, Language: GermanChrist, AnetteDie Prävalenz von Adipositas und damit assoziierten metabolischen Erkrankungen hat mittlerweile pandemische Ausmaße angenommen. Neben mangelnder Bewegung, Stress, Schlafmangel und auch einer direkten Exposition gegenüber Umwelttoxinen tragen vor allem eine Fehl- und Überernährung meist schon ab dem frühen Kindesalter stark zu einer erhöhten Anfälligkeit für mikrobielle Dysbiosen im Orodigestivtrakt bei. Der permanente Konsum von ungesunden hochkalorischen Convenience-Produkten stört die Mikrobiom-Immun-Homöostase und führt zur epigenetischen Reprogrammierung von Immun-Vorläuferzellen und damit assoziierten chronischen Entzündungsreaktionen im ganzen Körper. Langfristig bedingen diese Prozesse die Entwicklung entzündlicher Stoffwechselerkrankungen wie Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2 und kardiovaskulären Erkrankungen, aber auch Erkrankungen der Mundhöhle (Parodontalerkrankungen, Karies, etc.). Neben dem Einsatz von pflanzlichen Therapeutika und einer pflanzenbasierten Ernährung zur Gesundheitsförderung stehen vor allem die präventive Gesundheitserziehung und eine Ernährungsprophylaxe langfristig im Vordergrund, um vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen vor den Konsequenzen einer westlichen krank-machenden Ernährung zu schützen. In diesem Kurzreview wird vor allem der Einfluss des Konsums von Convenience-Produkten auf die Mikrobiom-Immun-Homöostase und die damit assoziierten Folgeerkrankungen dargestellt.
KOMPETENZ PLUSPages 382-390, Language: GermanSchmalz, Gottfried / Widbiller, MatthiasNeben dem Quecksilber aus Amalgam oder den Monomeren aus Kompositen müssen heute auch Bisphenol A und Nanopartikel, welche beim Beschleifen, Polieren oder Entfernen von Restaurationen entstehen, in die Bewertung der Biokompatibilität einbezogen werden. In Laborversuchen rufen diese Substanzen toxische Reaktionen hervor und Bisphenol A zeigt zudem eine östrogenartige Wirkung. Allerdings sind die applizierten Konzentrationen in Laboruntersuchungen wesentlich höher als im klinischen Alltag. Deshalb können sowohl Amalgam als auch Komposit bei der Allgemeinbevölkerung eingesetzt werden. Hingegen sind bei wissenschaftlich und politisch definierten Risikogruppen (zahnärztliches Personal, Allergiker, Schwangere bzw. Stillende, Kinder unter 15 Jahren, Menschen mit speziellen Allgemeinerkrankungen) Indikationseinschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Die bekannte Amalgamdiskussion hat uns dabei die Bedeutung einer eingehenden und offenen Risikokommunikation mit dem Patienten gelehrt.
KOMPETENZ PLUSPages 392-399, Language: GermanGaul, CharlyKopf- und Gesichtsschmerzen bedürfen der differenzierten Anamnese und sorgfältigen klinischen Untersuchung der Patienten, um eine exakte Diagnose stellen zu können. Dazu sollten die Diagnosekriterien der internationalen Kopfschmerzgesellschaft ("International headache society" [IHS]) verwendet werden. 90% aller Kopfschmerzpatienten sind von primären Kopfschmerzerkrankungen betroffen. Bei trigeminoautonomen Kopfschmerzerkrankungen, Gesichtsschmerzen sowie Hinweisen auf sekundäre Kopf- und Gesichtsschmerzen ist eine weiterführende Diagnostik u.a. durch bildgebende Verfahren notwendig. In Abhängigkeit von der Erkrankung erfolgen dann eine gezielte Attackentherapie und eine adäquate Prophylaxe.
PraxistippPages 400-401, Language: GermanSchreiber, AngelikaDie neue Medizinprodukteverordnung ("Medical Device Regulation" (MDR) 2017/745 EU) wurde bereits in 2017 vom Europäischen Parlament beschlossen. Sie löst die aktuelle Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) sowie das Medizinproduktegesetz ab. Um die Anforderungen der neuen EU-Medizinprodukteverordnung zu erfüllen, wurde eine Übergangsfrist festgelegt. Ursprünglicher Geltungstermin für alle EU-Staaten war der 26.05.2020. Nun hat das Europäische Parlament aufgrund der Coronakrise das Inkrafttreten um ein Jahr, auf den 26.05.2021, verschoben.
KOMMUNIKATIONPages 402-403, Language: GermanNemec, SabineLesson 155A key tool for a safe reopening or continuation of a dental office ist o prescreen your patients before their visit. The information collected from a pre-visit screening questionnaire can help to protect patients, dentists and staff. In addition, reaching out to patients in advance of their visit to your dental office can reassure them and thus alleviate anxiety.
Following is a selection of screening questions. Be sure to inform patients that their answers will be kept confidential.
ABRECHNUNGPages 405-407, Language: GermanCzerny, CarstenFunktionsabformungen und mehr...Neulich rief ein Kollege aus der deutschen Küstenregion empört an, weil seine KZV die Abrechnung eines eingereichten Heil- und Kostenplans verweigerte und abschlägig beschied: Bei einer Unterfütterung hatte er eine Abformung mit Funktionsrand erstellt – bei einem Restzahnbestand von 5 Zähnen und einer als Cover-Denture ausgeführten Oberkiefer-Total-Prothese. Im Vorhinein hatte er das mit dem Patienten auch vereinbart, dass hier eben nicht die vertragszahnärztliche Leistung gem. 100d BEMA herangezogen werden könne, sondern der erhebliche höhere Aufwand nach GOZ berechnet werden würde. Hier zog er die Nr. 5290 GOZ heran. War das nun der Grund für die Beanstandung?
JOURNAL SPEZIALPages 409-411, Language: GermanStahl, UlrikeDurch echte Zusammenarbeit in der Praxis ein Höchstmaß an Sicherheit erzeugenEin erhöhtes Infektionsrisiko, besondere Ansprüche an Hygiene und Arbeitsschutz, unsichere Patienten, fehlende technische Mittel, reduziertes Zeitbudget und Distanz: Dies alles sind Ursachen und Bedingungen, die eine Zusammenarbeit in der Zahnarztpraxis gerade massiv erschweren. Dabei ist der Impuls für Solidarität und ein neues WIR das wichtigste Geschenk, das uns die aktuelle Situation macht.
BVZP-NACHRICHTENPages 412-415, Language: GermanRECHTSFRAGENPages 425-427, Language: GermanZurstraßen, ArnoImmer wieder müssen sich Arbeitsgerichte damit beschäftigen, ob Umkleidezeiten in Arzt- und Zahnarztpraxen vom Arbeitgeber vergütet werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) handelt es sich bei dem An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung um eine vergütungspflichtige Arbeit. Das BAG hat in seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Wasch- und Umkleidezeiten keine Arbeitszeiten sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Begründet wurde dies damit, dass die Arbeitszeit grundsätzlich beginnt, wenn der Arbeitgeber – also der/die Praxisinhaber – in der Lage ist/sind, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu verwerten. Doch in Zahnarztpraxen, in denen es einige Vor- und Nachbereitungen durch die Mitarbeiter zu organisieren gibt, ist dieser Grundsatz umstritten. Mit diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, womit die Arbeitszeit in Zahnarztpraxen beginnt und wann sie tatsächlich endet.