RECHTSFRAGENPages 415-417, Language: GermanZurstraßen, ArnoDurch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, bei der Anwendung von arbeitgeberseitig gesetzten Regeln gleich zu behandeln. Insoweit verbietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz willkürliche Benachteiligungen einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Arbeitnehmergruppe. Er verbietet aber auch eine auf willkürlichen Gründen beruhende, sachfremde Gruppenbildung.Dabei ist ein Anwendungsfall des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Anhebung von Gehältern in einer Situation, in der die Gehälter allgemein angehoben werden, oder finanziellen Leistungen, die Arbeitnehmern nach einem generalisierenden Prinzip gewährt werden.