PubMed-ID: 22930946Seiten: 35-44, Sprache: Englisch, DeutschHellstern, Flurina / Geibel, Margrit-AnnZiel: Es wurde die Umsetzung der Qualitätssicherung digitaler Zahnfilme im Klinikalltag untersucht. Die Ergebnisse sollten mit gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Diskussionen von strahlenschutzverantwortlichen Einrichtungen debattiert werden.
Material und Methoden: 200 randomisierte digitale Zahnfilme aus der digitalen Datenbank des Departments für Zahnkeilkunde der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Ulm wurden auf verschiedene Aspekte der Bildqualität und auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumentationen untersucht. Die Zahnfilme wurden an zwei digitalen intraoralen Röntgengeräten von medizinisch-technischen radiologischen Assistenten (MTRA) angefertigt. Gruppe A: Sirona Heliodent DS, 60kV, Brennfleckgröße: 0,7 mm; Gruppe B: KaVo Gendex 765DC, 65kV, Brennfleckgröße: 0,4 mm.
Ergebnisse: Die rechtfertigende Indikation war für 70,5 %, der erhobene Befund für 76,5 % dokumentiert. Beides wurde zu 14 % in der Software neben der Patientenakte dokumentiert. Die Dokumentationen des Namens des behandelnden Arztes und der MTRA, des Datums, des Patientennamen, der Abteilung, Röhrenspannung, des Röhrenstroms, der Belichtungszeit, Art der Aufnahme, Filmgröße, Abteilung und laufenden Nummer des Zahnfilmes waren zu 100 % vollständig. Eine Abteilung, die nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert ist, wies dagegen auch eine vollständige Dokumentation der rechtfertigenden Indikation und des Befundes auf. 83 % der Zahnfilme zeigten eine vollständige Abbildung der Zähne. Der Sichtbarkeitsbereich stimmte bei 85,7 % der Zahnfilme mit dem Bereich der Fragestellung überein. Hypo- beziehungsweise hypermetrische Abbildungen lagen bei 7-8,5 % vor.
Schlussfolgerung: Offensichtlich muss an der radiologischen Ausbildung und Fortbildung der Zahnärzte und des Personals, das zum Röntgen berechtigt ist, angesetzt werden, um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen. Die Einführung einer internen Qualitätssicherung nach dem Sozialgesetzbuch V, die seit 2010 verpflichtend ist, scheint sinnvoll zu sein.
Schlagwörter: Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, digital, Radiologie, Zahnfilm, Strahlenschutz, Rechtfertigung, Dosis