ABRECHNUNGSeiten: 405-407, Sprache: DeutschCzerny, CarstenFunktionsabformungen und mehr...Neulich rief ein Kollege aus der deutschen Küstenregion empört an, weil seine KZV die Abrechnung eines eingereichten Heil- und Kostenplans verweigerte und abschlägig beschied: Bei einer Unterfütterung hatte er eine Abformung mit Funktionsrand erstellt – bei einem Restzahnbestand von 5 Zähnen und einer als Cover-Denture ausgeführten Oberkiefer-Total-Prothese. Im Vorhinein hatte er das mit dem Patienten auch vereinbart, dass hier eben nicht die vertragszahnärztliche Leistung gem. 100d BEMA herangezogen werden könne, sondern der erhebliche höhere Aufwand nach GOZ berechnet werden würde. Hier zog er die Nr. 5290 GOZ heran. War das nun der Grund für die Beanstandung?