Seiten: 47-48, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoRechtsfragenVerbreitet eine Arbeitnehmerin per WhatsApp das Gerücht, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.03.2019 (Az.: 17 Sa 52/18) entschieden.