Seiten: 235-236, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoAuskunftsersuchen beim eigenen ArbeitgeberDaten von Mitarbeitern sind personenbezogen und fallen unter den Schutz der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO. Sofern ein Mitarbeiter Auskunft über seine in der Praxis gesammelten Daten wünscht, hat die Praxis einen Monat Zeit, diesem Antrag nachzukommen.