Seiten: 667-671, Sprache: DeutschJatzwauk, LutzZahnärztliche Übertragungsinstrumente (Hand- und Winkelstücke, Turbinen) sind Medizinprodukte. Im Jahr 2001 wurden durch die Kommission für Krankenhaushygiene am Robert Koch-Institut "Anforderungen der Hygiene an die Aufbereitung von Medizinprodukten" veröffentlicht und im Jahr 2012 aktualisiert. Diese Empfehlungen sind in die Novellierung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (derzeit § 8-9) eingeflossen und haben dadurch verbindlichen Charakter erreicht. Nach Infektionen von Patienten (z. B. HBV, HCV, HIV, Legionellose), bei denen ein Zusammenhang mit einer zurückliegenden zahnärztlichen Behandlung nicht ausgeschlossen werden kann, gilt die Einhaltung der RKI-Empfehlungen als Entlastung im Sinne eines "vorweggenommenen Sachverständigengutachtens". Zunehmend wird dies auch durch Gesundheitsämter überprüft.