Seiten: 607-608, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIm Allgemeinen ist es für Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis nicht möglich, sich nicht genommene Urlaubstage auszahlen zu lassen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 16.5.2017 - Az.: 9 AZR 572/16 - entschieden, dass auch Schadensersatz wegen nicht gewährter Urlaubstage, sogenannter Ersatzurlaub durch Freistellung, geleistet werden muss.