Seiten: 285-286, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoVerlässt eine Mitarbeiterin die Praxis, hat sie einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Beim Ausstellen des Zeugnisses lauern einige Fettnäpfchen auf die Praxisleitung, die sogar vor dem Arbeitsgericht enden können.