Seiten: 53-54, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoImmer wieder müssen die Arbeitsgerichte darüber entscheiden, ob auch Arbeitnehmer in einer kleinen Praxis wenigstens ein Mindestmaß an ordentlichem Kündigungsschutz genießen, obwohl das Kündigungsschutzgesetz hier nicht gilt. Dieses greift zu Gunsten der Arbeitnehmer nämlich regelmäßig erst dann ein, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und die Praxis mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.