Röntgenologie und FotografieSeiten: 905-911, Sprache: DeutschEwen, KlausDie Anwendung von Röntgenstrahlung in der zahnmedizinischen Diagnostik ist weit verbreitet. In fast allen zahnmedizinischen Praxen und Kliniken werden Röntgeneinrichtungen zu diagnostischen Zwecken betrieben. Röntgenstrahlung kann negative strahlenbiologische Wirkungen erzeugen. Deshalb muss man auch in der Zahnmedizin mit Röntgenstrahlung vorsichtig umgehen. Aber eine Röntgenaufnahme mit akzeptabler Bildqualität benötigt eine bestimmte "Menge" (Dosis) an Röntgenstrahlung. Diese kennzeichnet die "Strahlenexposition des Patienten". Die auf den Patienten einwirkende Röntgenstrahlung wird teilweise von dem betroffenen Gewebe gestreut und in alle Richtungen seiner Umgebung abgelenkt. Für sich dort aufhaltende Personen (Zahnarzt, Assistenzpersonal) führt diese Streustrahlung zur "Strahlenexposition des Personals". Beide Expositionsformen müssen möglichst gering gehalten werden. Dieses Ziel ist in der Zahnmedizin relativ problemlos durch bauliche Abschirmungsmaßnahmen und gerätetechnisch implementierten Strahlenschutz zu erreichen. Oberstes Gebot in der Röntgendiagnostik muss es aber sein, eine für die ordnungsgemäße Befundung ausreichende Bildqualität bereitzustellen. Es ist daher ein wesentliches Anliegen der Röntgenverordnung, dafür zu sorgen, dass sowohl mit technischen Mitteln als auch mit Hilfe administrativ ablaufender Vorgänge ein optimiertes Verhältnis von Bildqualität und Dosis erreicht wird und dieses langfristig erhalten bleibt.
Schlagwörter: Röntgendiagnostik, Röntgenstrahlung, Strahlenschutz, Dosis, Röntgenverordnung