RECHTSFRAGENSeiten: 161-162, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird (Urt. v. 21.01. 2025 – AZ L 16 KR 61/24). Allein die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags führt nicht dazu, dass ein Arbeitnehmer Krankengeld bekommt, wenn er die Stelle tatsächlich nie angetreten hat und auch nie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte.