Die grundlegende Aufgabe der Geriatrie ist es, beim individuellen geriatrischen Patienten abzuklären, ob geriatrischer Handlungsbedarf vorliegt.Die grundlegende Aufgabe der Geriatrie ist es, beim individuellen geriatrischen Patienten abzuklären, ob geriatrischer Handlungsbedarf vorliegt. Gemäß der Definition der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) gilt ein Patient dann als geriatrisch, wenn er > 70 Jahre alt ist und zusätzlich geriatrische Syndrome vorliegen1. Ab dem 80. Lebensjahr wird aufgrund der zunehmenden Vulnerabilität des Organismus jeder Patient als geriatrisch betrachtet. Dabei muss jedoch immer auch die große gesundheitliche Heterogenität von Senioren berücksichtigt werden, die altersunabhängig zu einem individuell extrem unterschiedlichen Ausmaß an Funktionseinschränkungen führt. Eine alleinige Berücksichtigung des kalendarischen Alters würde dabei zu kurz greifen.