RECHTSFRAGENSeiten: 78-79, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar und kann eine fristlosen Kündigung nach sich ziehen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München (AZ 7 U 351/23 e – Urteil vom 31.07.2024) entschieden.