Back OfficeSeiten: 106-107, Sprache: DeutschSchmidt, SabineImplantate sind heutzutage ein wichtiger Bestandteil prothetischer Versorgungen – daher gehören implantologische Leistungen in vielen Zahnarztpraxen zum klassischen Portfolio. In der Regel handelt es ich um reine Privatleistungen, die auch beim GKV-Patienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich die im § 28 SGB V genannten Ausnahmeindikationen.