RECHTSFRAGENSeiten: 219-220, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoSofern während eines genehmigten Urlaubs eine Quarantäneanordnung aufgrund einer Coronainfektion erfolgt, werden die gewährten Urlaubstage ohne eine zusätzliche ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht nachgewährt – so die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 15. Oktober 2021 (AZ 7 Sa 857/21).