In Ausnahmefällen haben gesetzlich versicherte Patienten bei zahnärztlichen Implantaten Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Zur Klärung dieses häufig strittigen Sachverhaltes kann von der gesetzlichen Krankenkasse oder dem behandelnden Zahnarzt nach der Erstbegutachtung ein sogenanntes Obergutachten beauftragt werden. Anhand eines retrospektiven Studiendesigns wurden 25 Obergutachten zur implantologischen Ausnahmeindikation nach § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V, die in einem 10-Jahres-Zeitraum erstattet wurden, erstmals einer systematischen Auswertung unterzogen. Die Hauptergebnisse weisen ein durchschnittliches Patientenalter von 57 Jahren aus. In 72 % der Patientenfälle wurden in einem Kiefer bis zu 6 Implantate geplant. Die gutachtenauslösenden Befunde waren zu 64 % Malignome und die Befürwortungsquote betrug 40 %. Dieser Beitrag gibt Einblick in das komplizierte Regelwerk und die medizinischen Konstellationen der implantologischen Ausnahmeindikation bei gesetzlich versicherten Patienten.
Manuskripteingang: 20.09.2021, Annahme: 09.10.2021
Schlagwörter: implantologische Ausnahmeindikation, Obergutachten, vertragszahnärztliche Versorgung