RECHTSFRAGENSeiten: 509-510, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoWenn sich Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihrer Urlaubszeit mit dem Coronavirus infizieren und sich daraufhin in Quarantäne begeben, müssen die sie beschäftigenden Unternehmen nicht ohne Weiteres die Urlaubstage zurückgewähren, entschied das Arbeitsgericht Bonn (Urt.v. 07.07.2021, AZ 2 Ca 504/21).